Für die Zulassung eines Importfahrzeuges wird in Deutschland laut §21 der StVZO eine TÜV-Vollabnahme benötigt. Dieser Paragraph besagt, dass Fahrzeuge die nicht zu einem genehmigten Typ gehören eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge erlangen müssen.
Hierfür muss allerdings ein amtlich anerkannter Sachverständiger bestätigen, dass das Fahrzeug richtig beschrieben ist und den geltenden Vorschriften entspricht. Mit dieser Problematik befassen wir uns schon seit geraumer Zeit.
Aufgrund dieser Erfahrung sind wir in der Lage, alle Voraussetzungen zu erfüllen. Wir verfügen sowohl über das technische Know-How als auch über die Möglichkeiten, eine spezifische TüV-Umrüstung für jedes Model durchzuführen.
Neben dem eigentlichen Umbau gehört zu unserer Tätigkeit vorallem die Erfüllung der theoretischen Voraussetzungen. Fahrzeugdatenblätter, lichttechnische Gutachten und Abgasverhaltensnachweise.
Wir als Experte auf diesem Gebiet besitzen eine umfangreiche Sammlung an Datenblätter, Gutachten sowie sämtlichen Unterlagen die benötigt werden. Dadurch wird der Prozess enorm erleichtert.
So können wir einen reibungslosen Ablauf bis zur Anmeldung Ihres Fahrzeuges garantieren. Dies gilt sowohl für ältere als auch neue Fahrzeuge, bei denen einige Bestimmungen z.B. der Abgasnorm viel strenger sind.
Für weiteren Fragen zum Ablauf stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Wir sind der richtige Partner für Sie.










